Ausgesteuert - Was nun?

Wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt.

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. (Näheres hierzu im Abschnitt Krankengeld des Wegweisers zu Sozialleistungen) Wenn die Behandlung einer Erkrankung wie Morbus Hodgkin oder einem Non-Hodgkin-Lymphom länger dauert, wird es notwendig, sich um eine andere "Geldquelle" zu kümmern. In der Regel wird man, wenn man erwerbstätig war, dann einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) stellen.

Auch wenn ein Versicherter nach ärztlichem Gutachten die Voraussetzung für den Rentenbezug erfüllt, kann ihm die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der ein Rentenantrag gestellt werden muß. Stellt der Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.

Den Rentenantrag stellt man beim Versicherungsamt der Gemeinde, in der man wohnt. Da die Bearbeitung des Rentenantrages recht lange (bis zu 6 Monaten) dauern kann, empfiehlt es sich, bei der gleichen Stelle schon vorher oder auch gleichzeitig eine sog. Rentenauskunft einzuholen. Inhalt der Rentenauskunft ist die Höhe der zu erwartenden Rente. Damit kann man dann schon ein wenig planen.

Über Einzelheiten kann man sich bei der Rentenversicherung oder dem Versicherungsamt der Gemeinde bzw. Kreisverwaltung informieren.

Darüber hinaus hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bundesweit über 2.000 ehrenamtliche Mitarbeiter, die sogenannten Versichertenältesten, die kostenfrei und wohnortnah in allen Rentenfragen beraten, Rentenanträge ausfüllen usw. Die Adresse erfährt man bei seiner Krankenkasse.

Bei den meisten Krankenkassen besteht auch die Möglichkeit, zu Rentenberatern der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) Kontakt aufzunehmen. Allgemeine Informationen zur Rente gibt es im Abschnitt Rentenzahlungen des Wegweisers zu Sozialleistungen)

Wenn das Krankengeld ausgelaufen ist, erhält man, sofern man berufstätig war, vom Arbeitsamt ein sog. Übergangsgeld, bis über den Rentenantrag entschieden ist.

"In Rente gehen", das ja auch eine Form der Arbeitslosigkeit ist, ist nach einer schweren Erkrankung bzw. Therapie oft gar nicht so gut. Was in dieser Situation gut tut, ist das Gefühl, im Rahmen seiner, wenn auch eingeschränkten, Möglichkeiten noch etwas leisten zu können.

Wenn man wieder arbeiten kann und will, bevor über den Rentenantrag entschieden ist, kann man den Antrag einfach zurückziehen oder, was vielleicht besser ist, der Rentenversicherung mitteilen, daß man einen Arbeitsversuch machen möchte und daß die Rentenversicherung den Antrag bitte von der Bearbeitung zurückstellen möge. Für diesen Arbeitsversuch hat man ein halbes Jahr Zeit, danach möchte die Rentenversicherung wissen, ob man wieder arbeiten kann oder ob man seinen Rentenantrag weiter aufrecht erhalten möchten. Auf Antrag gewährt die Rentenversicherung evtl. ein weiteres halbes Jahr, aber spätestens dann muß man sich entscheiden.

Wenn der alte Beruf zu schwer geworden ist, sollte man sich frühzeitig, also schon vor oder während der Therapie, überlegen, was man vielleicht sonst noch gerne beruflich machen würde und sich beim Arbeitsamt und bei anderen Instutionen wie der Handwerkskammer oder der IHK nach Möglichkeiten für eine Weiterbildung oder Umschulung erkundigen. Oft muß man sich für diese Kurse relativ lange vorher anmelden.

Die Notwendigkeit dieser sog. beruflichen Rehabilitation kann vom Arzt bescheinigt werden. Zuständig hierfür ist im Prinzip das Arbeitsamt, das während der Fortbildungsmaßnahme ein sog. Übergangsgeld zahlt. Sie kann aber auch vom Rentenversicherungsträger bezahlt werden. Der hat ja auch ein Interesse daran und prüft ohnehin, ob durch eine berufliche Rehabilitation ein Rentenbezug vermieden werden kann. Wenn man diesen Weg beschreiten möchte, sollte man die Rentenversicherung darüber schriftlich informieren und um nähere Informationen bitten.

Wenn man nicht mehr in dem Maße erwerbstätig sein kann, daß man davon leben kann, kann man neben der EU-Rente immer noch etwas dazuverdienen. Bis zu 610,- DM brutto im Monat gelten als geringfügig und führen nicht zu einer Kürzung der Rente. Ein höherer Nebenverdienst wird auf die EU-Rente angerechnet. Um wieviel die Rente dann gekürzt wird, hängt im wesentlichen von der Höhe des Nebenverdienstes und der Rente ab und muß individuell berechnet werden. Bei einem sehr hohen Zuverdienst kann die EU-Rente bis zur Höhe der geringeren Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) gekürzt werden.

Wenn die EU-Rente nicht zum Leben reicht und man auch nichts hinzuverdienen kann, bleibt noch der Weg zum Sozialamt. Welche Leistungen (z.B. Beihilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld) man zusätzlich zur Rente beziehen kann, richtet sich danach, ob man evtl. noch woandersher seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, z.B. durch Hilfe von Eltern, Kindern oder anderen Verwandten. Auch Vermögen, sofern man welches hat, wird berücksichtigt. Dabei unterscheidet das Sozialrecht grundsätzlich geschütztes und einzusetzendes Vermögen. Das einzusetzende Vermögen wird bei der Gewährung der Sozialhilfe berücksichtigt. Welcher Teil des Vermögens als einzusetzendes Vermögen betrachtet wird, ist nicht pauschal zu beantworten. Es richtet sich z.B. nach der Größe der Familie, danach, ob man Schulden hat u.ä. Wenn man z.B. ein Haus hat, wird u.a. berücksichtigt, wie groß das Haus ist und ob Lasten (z.B. Hypotheken) darauf liegen. Wenn einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, das sich nur schwer zu Geld machen läßt, z.B. Haus- oder Grundbesitz, ist es möglich, daß Sozialhilfe nur als Darlehen gewährt wird mit dem Vermögen als Sicherheit. Es ist empfehlenswert, Auskünfte hierüber bei Sozialhilfeberatungen freier Träger einzuholen, z.B. den Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder Diakonisches Werk. Auch bei Arbeitslosenprojekten findet man kundige Leute, die einem weiterhelfen.

Wenn man so krank ist, daß man Pflege benötigt, besteht noch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse Pflegegeld zu beantragen. Näheres hierzu im Abschnitt Soziale Pflegeversicherung des Wegweisers zu Sozialleistungen)

Alles in allem ist es wichtig ,daß man eine Vorstellung davon hat, wie es nach der Therapie weiter geht, daß man auf etwas Konkretes hinarbeitet. Man soll planen, und zwar frühzeitig, auch wenn’s schwerfällt und alles in scheinbar unerreichbarer Ferne liegt. Die Zukunft kommt früher, als man denkt und möchte gestaltet werden, und zwar nach den eigenen Bedürfnissen und denen der Menschen, die einem nahestehen. Es empfiehlt sich also, die Weichen rechtzeitig zu stellen.


Info-Service Homepage