Vorsicht bei Kostenerstattung durch die Krankenkasse

In jüngster Zeit häufen sich Berichte, wonach Ärzte ihre Patienten drängen, sich nicht mehr auf Krankenkassenkarte behandeln zu lassen, sondern vielmehr die für Pfichtversicherte neu geschaffene Möglichkeit der Kostenerstattung zu wählen. Es wird argumentiert, dadurch werde man "Privatpatient" und erhalte damit eine bessere Behandlung. Manchmal lehnen Ärzte es sogar ab, bestimmte Behandlungen auf Krankenkassenkarte abzurechnen.

Neuerdings ist eine Verfahrensweise bekannt geworden, bei der Ärzte ihren Patienten folgenden Vertrag vorlegen:

Herr/Frau ........... ist bei der xxxx-Krankenkasse gesetzlich versichert und wählt ab ........ die Kostenerstattung (Privatbehandlung):
Der Patient muß nur den von der Kasse erstatteten Betrag dem Arzt überweisen, sofern er die Minderung gegenüber dem Arzt schriftlich nachweist.

Ort xxxxxxxx, Datum xx xx xx

Unterschrift des Arztes und des Patienten

Eine ärztliche Fachzeitschrift bietet diesen Text sogar als Mustervertrag an (Ärztliche Praxis, Gräfeling, 8. Juli 1997)

Wir warnen alle Versicherten, sich auf das Prinzip der Kostenerstattung einzulassen!

Die Mehrkosten, die bei der Kostenerstattung von den Patienten zu tragen sind, können sich so bei chronisch Kranken blitzschnell in Bereiche von mehreren tausend Mark bewegen.

Deshalb der dringende Rat an alle chronisch Kranken:

Lassen Sie sich niemals als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Kostenerstattung ein. Sie gehen sonst ein Risiko ein, das nicht mehr kalkulierbar ist.

Wir bedanken uns bei der Deutschen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung DCCV e.V. für diese Information.


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