Rentenzahlungen

Grundsätzlich unterscheidet man vier Rentenarten:

  1. Rente wegen Berufsunfähigkeit

  2. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  3. Rente auf Zeit

  4. Rente wegen Erreichung der Altersgrenze

Damit Ihnen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden kann, müssen Sie vorher ausreichende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von mindestens 60 Kalendermonaten; in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung muß der Versicherte mindestens drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Zu diesem Fünf-Jahres-Zeitraum zählen nicht Ausfallzeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie Rentenbezugszeiten, ebenso Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr des Kindes.

Als weitere Voraussetzung muß erwiesen sein, daß die Erwerbsminderung nicht durch Rehabilitationsmaßnahmen behoben werden kann. Darunter werden in diesem Zusammenhang nicht nur medizinische, sondern auch berufliche Maßnahmen verstanden.

Für die Durchführung der beruflichen Rehabilitation sind in der Regel die Arbeitsämter verantwortlich (z. B. Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Förderung der Arbeitsaufnahme, Umschulung usw.). Während der Rehabilitationsmaßnahme wird normalerweise ein sogenanntes Übergangsgeld gezahlt.

Berufsunfähigkeitsrente

Ein Versicherter ist berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit durch z. B. Krankheit so weit reduziert ist, daß er nicht einmal mehr die Hälfte eines vergleichbaren gesunden Versicherten verdienen kann. Maßstab ist der Beruf, den der Versicherte erlernt und ausgeübt hat. Berufsunfähigkeitsrente ist eine Teilrente und beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie kann auch auf Zeit gewährt werden.

Erwerbsunfähigkeitsrente

Ein Versicherter ist erwerbsunfähig, wenn er eine Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder anderer Gebrechen in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben kann oder wenn er nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch seine Erwerbstätigkeit erzielen kann. Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine Vollrente, die auch auf Zeit gewährt werden kann.

Rente auf Zeit

Besteht begründete Aussicht, daß die Erwerbsminderung des Versicherten beispielsweise durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen behoben werden kann, kann der Rentenversicherungsträger die Rente für einen befristeten Zeitraum gewähren. Dies kann auch wiederholt geschehen, allerdings nicht länger als für die Dauer von sechs Jahren.

Genaue Auskünfte erteilt die Rentenversicherung oder das Versicherungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Kreisverwaltung.

Darüber hinaus hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) bundesweit über 2.000 ehrenamtliche Mitarbeiter, die sogenannten Versichertenältesten, die kostenfrei und wohnortnah in allen Rentenfragen beraten, Rentenanträge ausfüllen usw. Die Deutsche Krebshilfe verfügt über ein aktuelles Verzeichnis.

Auch bei den meisten Krankenkassen besteht die Möglichkeit, zu festen Sprechstunden mit Rentenberatern der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Landesversicherungsanstalt (LVA) Kontakt aufzunehmen. Erfragen Sie diese Beratungszeiten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.


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