Beamte können medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung nicht in Anspruch nehmen. Sofern Sie nicht gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse anspruchsberechtigt sind, können Sie für erforderliche medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. Krebsnachsorgekuren) im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder Beihilfe beantragen.
Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung haben versicherte Personen bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen sowie über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeiten. Viele Kurkliniken erfüllen diese Bedingungen. Man sollte sich bei der entsprechenden Klinik informieren und in jedem Fall vorher die Zusage der Kostenübernahme bei der Krankenversicherung einholen. Seit einigen Jahren erkennen die meisten privaten Krankenversicherer eine stationäre Heilmaßnahme als notwendig im Rahmen der Gesamttherapie an.
Bei der Bewältigung von sozialen Problemen hilft neben den zuvor genannten Einrichtungen auch die Deutsche Krebshilfe. Wenn Sie z. B. Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden, Versicherungen oder anderen Institutionen haben, helfen und vermitteln wir im Rahmen unserer Möglichkeiten. Dazu gehört u. a. auch die enge Zusammenarbeit mit dem Härtefonds der Deutschen Krebshilfe.
Dieser Fonds hilft Krebspatienten und ihren Familien, die durch ihre Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind. So können Patienten krankheitsbedingte Ausgaben haben, die sie nicht allein bewältigen können, für die sie aber von keiner anderen Stelle Hilfe bekommen. Hier handelt die Deutsche Krebshilfe schnell und unbürokratisch.
Die finanzielle Unterstützung ist in der Höhe begrenzt und wird in der Regel nur einmal gewährt. Damit die Gelder wirklich denen zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen, sind die Zuwendungen an Familieneinkommensgrenzen gebunden. Ein einfaches Antragsformular dient der raschen Abwicklung der Anträge und soll zugleich den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen.
Deutsche Krebshilfe e.V.
Thomas-Mann-Str. 40 · 53111 Bonn
Postfach 1476 · 53004 Bonn
Telefon: (montags bis freitags 9 -17 Uhr)
Zentrale: 0228/72990-0
Härtefonds: 0228/72990-94
Informationsdienst: 0228/72990-95
Internet: http://www.krebshilfe.de
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